Kircheneintritt
Der Eintritt in die evangelische Kirche setzt die Taufe voraus. Hierfür ist eine Unterweisung im christlichen Glauben notwendig. Die Pfarrerin oder der Pfarrer geben Ihnen gerne Auskunft darüber, wie sich die Unterweisung im Einzelnen gestaltet. Die Taufe wird in einem Gottesdienst vollzogen und berechtigt Sie zur Teilnahme am Abendmahl und Übernahme eines Patenamtes.
Wiedereintritt
Wenn Sie nach der Taufe aus der evangelischen Kirche ausgetreten sind, können Sie jederzeit wieder in die Kirche aufgenommen werden.Ein Austritt aus der Kirche macht die Taufe nicht ungültig. Sie bleibt immer bestehen. Bei einem Gespräch mit Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer stehen diese Ihnen beratend und klärend zur Seite.
Konfessionswechsel
Wollen sie die Konfession wechseln, ist ein Austritt bei der anderen Religionsgemeinschaft nötig. Eine Mitgliedschaft in mehreren Konfessionen ist nicht möglich. Die evangelische Kirchengemeinde nimmt jedes neue Kirchenmitglied gerne und freudig in einem Gottesdienst auf. Ein Austritt aus der Kirche macht die Taufe nicht ungültig. Sie bleibt immer bestehen. Bei einem Gespräch mit Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer stehen diese Ihnen beratend und klärend zur Seite.... weitere Informationen unter ❐ www.ekhn.de