
Service
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Kircheneintritt
Der Eintritt in die evangelische Kirche setzt die Taufe voraus.
Hierfür ist eine Unterweisung im christlichen Glauben notwendig.
Die Pfarrerin oder der Pfarrer geben Ihnen gerne Auskunft darüber,
wie sich die Unterweisung im Einzelnen gestaltet.
Die Taufe wird in einem Gottesdienst vollzogen und berechtigt Sie zur
Teilnahme am Abendmahl und Übernahme eines Patenamtes.
Wiedereintritt
Wenn Sie nach der Taufe aus der evangelischen Kirche ausgetreten sind,
können Sie jederzeit wieder in die Kirche aufgenommen
werden.
Ein Austritt aus der Kirche macht die Taufe nicht ungültig. Sie
bleibt immer bestehen.
Bei einem Gespräch mit Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer stehen diese
Ihnen beratend und klärend zur Seite.
Konfessionswechsel
Wollen sie die Konfession wechseln, ist ein Austritt bei der anderen
Religionsgemeinschaft nötig. Eine Mitgliedschaft in mehreren
Konfessionen ist nicht möglich.
Die evangelische Kirchengemeinde nimmt jedes neue Kirchenmitglied
gerne und freudig in einem Gottesdienst auf.
... weitere Informationen unter www.ekhn.de (Bereich: LEBEN / MITGLIED WERDEN )
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